Ein Anwohner eines Mehrfamilienhauses wurde auf einen ausgelösten Rauchmelder in der Nebenwohnung und dadurch auf Brandgeruch im Flur aufmerksam. Da bei Alarmierung der Ortsfeuerwehr Osterholz-Scharmbeck nicht klar war ob sich noch jemand in der verschlossenen Wohnung befand, wurde diese von der Feuerwehr gewaltsam geöffnet. Ein Trupp unter Atemschutz durchsuchte die Wohnung, in der sich keine Personen, sondern nur stark angebranntest Essen auf dem Herd befand. Der Herd wurde ausgemacht, der Brand mit Kleinlöschgerät gelöscht und danach die Einsatzstelle der Polizei übergeben.
Die Rauchwarnmelderpflicht hat mal wieder ein größeres Feuer und Personenschäden verhindert. Diese gilt übrigens für alle Wohnungen seit dem 31.12.2015 und steht in der Landesbauordnung Niedersachsen.
- Einsatzort: Dresdener Straße, Osterholz-Scharmbeck
- Alarmstichwort: Mittelbrand
- Einsatzzeit: 17:37 Uhr – 18:30 Uhr
- Ortsfeuerwehren: Osterholz-Scharmbeck