Die Ortschaften Scharmbeckstotel und Hülseberg bekommen am 1. April 2018 neue Ortsbrandmeister.
Oberbrandmeister Andreas Lilienthal wird am 1. April 2018 endgültig Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Scharmbeckstotel. Der 44-Jährige führte das Amt seit einem Jahr kommissarisch aus, da ihm noch ein Lehrgang an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz fehlte, den er im vergangenen Sommer besucht hatte. Der neue Ortsbrandmeister Andreas Lilienthal war bereits sieben Jahre Stellvertretender Ortsbrandmeister von 2010 bis 2017. Er trat 1983 in der Jugendfeuerwehr Scharmbeckstotel ein und ist seit 1990 aktiver Feuerwehrmann in Scharmbeckstotel.
Auch die Ortschaft Hülseberg bekommt einen neuen Ortsbrandmeister. Hauptlöschmeister Holger Joost übernimmt dieses Amt am 1. April 2018. Der 32-Jährige war bereits ein Jahr Stellvertretender Ortsbrandmeister, nun löst er seinen Vorgänger Michael Dirschauer als Ortsbrandmeister ab. Michael Dirschauer scheidet nach 16 Jahren aus diesem Amt aus. Der neue Ortsbrandmeister Holger Joost ist seit 2003 aktives Mitglied der Ortsfeuerwehr Hülseberg. Neuer Stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hülseberg wird am 1. April 2018 der Erste Hauptlöschmeister Markus Kieselhorst. Er rückt für Holger Joost in dieses Amt nach. Der 47-Jährige ist seit 1991 aktives Mitglied der Feuerwehr. Die feierliche Ernennung erfolgte am Dienstag, 27. März 2018, im Rathaus der Stadt durch Bürgermeister Torsten Rohde in Anwesenheit der Ersten Stadträtin Bettina Preißner und des Stadtbrandmeisters Jörg Bernsdorf. Außerdem beförderte Stadtbrandmeister Jörg Bernsdorf im Anschluss an die Ernennungen Andreas Lilienthal zum Oberbrandmeister.
Gemäß § 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes werden der Stadt- und die Ortsbrandmeister sowie ihre Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.03.2018 die Ernennungen beschlossen. Stadtbrandmeister, Ortsbrandmeister und ihre Vertreter müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Sie müssen insbesondere praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst besitzen und an den vorgeschriebenen Ausbildungslehrgängen der zentralen Ausbildungseinheit eines Landes mit Erfolg teilgenommen haben.